1. Allgemeines
Allen Angeboten, Aufträgen und Vereinbarungen liegen die Bedingungen des Auftragnehmers zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen unserer Auftraggeber sind nur dann für uns verbindlich, wenn sie von uns als Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.2. Preise
Alle unsere Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer und in Euro ausgewiesen. Berechnung erfolgt jeweils zu dem am Tag der Lieferung gültigen Tagespreis.3. Lieferung
Die Lieferung erfolgt unfrei und auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Bei Sendungen, die den Betrag von 500 Euro netto ohne Mehrwertsteuer erreichen, können die Frachtkosten am Rechnungsbetrag abgesetzt werden.Rollgeld geht zu Lasten des Empfängers, desgl. Expressendungen. Beschädigte Ware ist der Post, DHL, oder dem Spediteur erst nach Anerkennung des Schadens abzunehmen.4. Verpackung
Bei Lieferungen unter 500 Euro netto gehen die Verpackungskosten zu Lasten des Empfängers.5. Beanstandungen
Diese können nur innerhalb 8 Tage nach Erhalt der Ware berücksichtig werden. Abweichungen in der Papierqualität, Färbung , Oberfläche und desgleichen sowie geringe Abweichungen der Druckfarbe behalten wir uns vor. Aus technischen Gründen gilt dies auch bei Sonderanfertigungen für Mehr oder Minderlieferungen bis zu 15%.6. Liefermöglichkeiten
Diese bleibt in jedem Falle vorbehalten. Die Preise, sowie Angebote und Lieferzeitangaben sind freibleibend.Von der Verpflichtung zur Leistung, sowie von der Einhaltung der Lieferfrist befreien alle nicht vertretbaren Ursachen, die eine Betriebsstörung zur Folge haben.7. Zahlung
Bei Barzahlungen innerhalb 10 Tage ab Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto. Der Rechnungsbetrag ist spätetens 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Wechsel oder Akzepte werden nur nach besonderer Vereinbarung angenommen.8. Entwürfe und Muster
Vom Auftragnehmer erstellte Skizzen, Entwürfe, Probedrucke, Muster usw. bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers und dürfen nicht nachgeahmt , vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht weden, auch wenn sie gesondert in Rechnung gestellt werden.Für vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen und Sachmittel jeglicher Art und Ausführung besteht für den Auftraggnehmer eine Aufbewahrungspflicht von sechs Monaten, die nach Abschluß des Auftrages beginnt. Falls der Auftraggeber nach Abschluß dieser Frist die Unterlagen oder Sachmittel nicht zurück gefordert hat, ist der Auftragnehmer von Haftung Aufbewahrungsfrist befreit und lehnt jegliche Ansprüche aus Schadensfällen, die nach Ablauf von sechs Monaten nach Auftragsende eingetreten sind, ab.
